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Aufbewahrungsfristen für private steuerunterlagen
Dabei gilt der folgende Grundsatz: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen in die Unterlage gemacht wurden oder in dem die Unterlage erstellt wurde.
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Welche Unterlagen Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ab dem vernichten können, lesen Sie hier.
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Anders als bei Unternehmen gibt es für Privatpersonen keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für sämtliche Steuerunterlagen. Dennoch existieren wichtige Fristen, die Sie beachten sollten.
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Wir, die VLH, empfehlen daher, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben. Dann haben Sie alles griffbereit, wenn Sie Kosten nachweisen müssen.
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