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Wer unterschreibt den jahresabschluss bei geschäftsführerwechsel
§ HGB: "Der Jahresabschluss ist von den gesetzlichen Vertretern unter Angabe des Datums zu unterzeichnen." Damit ist klar: Die Geschäftsführung (bei der GmbH) oder der Vorstand (bei der AG) ist verpflichtet, den Jahresabschluss persönlich zu unterzeichnen.
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Wer unterschreibt den Jahresabschluss bei geschäftsführerwechsel? § Satz 2 HGB haben alle persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss zu unterzeichnen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Personen von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.
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Die Unterschrift unter den Jahresabschluss ist von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft zu leisten, siehe § HGB. Daher darf der abberufende Geschäftsführer nicht mehr unterzeichnen, der Jahresabschluss ist vom neuen Geschäftsführer zu unterzeichnen.
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Verpflichtet sind die bei Unterzeichnung im Amt befindlichen Geschäftsführer und nicht die in der jeweiligen Rechnungslegungsperiode bestellten Geschäftsführer, die inzwischen aus dem Amt ausgeschieden sein können.
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